Naturgefahren
Mit Naturgefahren sind Schäden durch Sturm, Hagel und Elementargefahren versichert.
Möchte der Kunde die Elementargefahren bewusst nicht versichern, kann dieser Teil der Naturgefahren abgewählt werden. Diese bewusste Abwahl wird in der Beratungsdokumentation entsprechend beschrieben.
Sturm und Hagel
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 7 oder von mindestens 50 km/h.
Hagel ist ein Niederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Erdbeben; Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch, Überschwemmung, Sturmflut, Schwamm (Holzfäulepilze), Stromausfall, sowie Witterungsniederschläge oder Schmutz, die durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen eindringen.
Dieser Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm und Hagel gilt nicht, wenn das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar ist.
Versichert sind Schäden durch:
- Überschwemmung. Eine Überschwemmung liegt vor, wenn Überschwemmungswasser (Witterungsniederschläge z.B. Regen, Hagel, Schnee oder ausgeuferte oberirdische Gewässer) das Versicherungsgrundstück oder angrenzende Grundstücke ganz oder teilweise überflutet hat.
- Rückstau. Dies ist der Fall, wenn durch Witterungsniederschläge oder ausgeuferte oberirdische Gewässer das Wasser in das Ableitungssystem eines Gebäudes zurückgedrückt wird und bestimmungswidrig austritt.
- Erdbeben. Dies ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens.
- Erdsenkung. Dies ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
- Erdrutsch. Dies ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.
- Schneedruck auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Wartezeit:
Für folgende Elementargefahren gilt eine Wartezeit:
- Überschwemmung durch ausgeuferte oberirdische Gewässer
- Rückstau durch ausgeuferte oberirdische Gewässer
- Schneedruck
Der Versicherungsschutz beginnt 7 Tage nach Antragstellung (0 Uhr) oder zu einem später vereinbarten Beginn der Versicherung. Die Wartezeit entfällt, wenn für Ihr Gebäude bereits vorher eine Gebäudeversicherung mit gleichartigem Schutz gegen die vorgenannten Gefahren bestanden hat. Als weitere Voraussetzung gilt, dass es keine zeitliche Unterbrechung gab.
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Feuer, es sei denn, dass das Feuer durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurde;
- Leitungswasser;
- Sturmflut;
- Schwamm (Holzfäulepilze);
- Stromausfall;
- Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
Bei Erdsenkung sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung nicht versichert.
Dieser Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm und Hagel sowie Elementargefahren gilt nicht, wenn das Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht nutzbar ist.
Besonderheiten bei Naturgefahren und EL
Selbstbeteiligung für Naturgefahren und EL